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   VGH Hessen, 19.02.1991 - 2 UE 2060/89   

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https://dejure.org/1991,5653
VGH Hessen, 19.02.1991 - 2 UE 2060/89 (https://dejure.org/1991,5653)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.02.1991 - 2 UE 2060/89 (https://dejure.org/1991,5653)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Februar 1991 - 2 UE 2060/89 (https://dejure.org/1991,5653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 Abs 2 VwGO
    Zum Verhältnis von Sondernutzungserlaubnis und straßenverkehrsrechtlicher Erlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 2
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79

    Keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von widmungswidrigem Verkehr

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.1991 - 2 UE 2060/89
    Richtig ist allerdings, daß straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen nur im Rahmen des Widmungszweckes erteilt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981, BVerwGE 62, 376; Bay. VGH, Urteil vom 19. Januar 1971, VGH nF 1971, S. 27).

    Denn die verkehrsrechtliche Genehmigung schließt, soweit die Konzentrationswirkung reicht, die wegerechtliche Gestattung der über den Widmungszweck hinausgehenden Straßennutzung ein; dieser verfahrensrechtliche Vorrang des Verkehrsrechts ist wegerechtlich -- nämlich durch die Konzentrationsvorschrift -- angeordnet (davon gehen auch das BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981, a.a.O., und der Bay. VGH, Urteil vom 29. Januar 1971, a.a.O., aus).

  • BVerwG, 08.01.1988 - 7 B 232.87

    Straßengesetz - Sondernutzung - Gebührenerhebung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.1991 - 2 UE 2060/89
    Diese Verfahrenskonzentration dient auf der einen Seite der Vereinfachung und Überschaubarkeit der Verwaltungstätigkeit, auf der anderen Seite stärkt sie die Rechtsposition des Bewerbers um die erforderlichen Erlaubnisse, weil er seine Rechte in einem Verfahren durchsetzen kann (vgl. z. B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. September 1987, DÖV 88, 225, -- dazu: BVerwG, Beschluß vom 8. Januar 1988, VRS 74 (1988), S. 398 --; Kodal/Krämer, a.a.O., Rdnr. 48 (S. 616 f.)).
  • VGH Hessen, 21.09.1993 - 2 UE 3583/90

    Versagung einer Sondernutzungserlaubnis aus allgemeinen ordnungsrechtlichen

    Zwar ist diese der Verfahrenskonzentration bei der Straßenverkehrsbehörde dienende (an die Neufassung der StVO redaktionell noch nicht angepaßte) Vorschrift nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19. Februar 1991 - 2 UE 2060/89 -, VRS 81, 314 m. w. N.) im Wege einer am Gesetzeszweck orientierten extensiven Interpretation dahingehend auszulegen, daß alle verkehrsbehördlichen Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen, die eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung der Straße zulassen, die sonst nach dem Straßenrecht erforderliche Sondernutzungserlaubnis ersetzen; mit anderen Worten: Ist für eine bestimmte Art der Straßenbenutzung nach verkehrsrechtlichen Vorschriften eine Erlaubnis (vgl. § 29 StVO) oder eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 und 9 i. V. m. den §§ 32 Abs. 1 und 33 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StVO) erforderlich, entfällt damit die Erlaubnispflicht nach § 16 Abs. 1 Satz 1 HStrG, und zwar unabhängig davon, ob eine verkehrsbehördliche Entscheidung tatsächlich ergangen ist oder nicht.
  • VGH Hessen, 19.02.1991 - 2 UE 4180/88

    Befahren einer Fußgängerzone zwecks Geldtransport

    Wegen des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten im einzelnen wird auf die Behördenvorgänge der Beklagten und die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie des Verfahrens 2 UE 2060/89 verwiesen.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 19. Februar 1991 -- 2 UE 2060/89 --, das zwischen den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens ergangen ist, ausführlich dargelegt, daß § 16 Abs. 7 HStrG im Wege einer am Gesetzeszweck orientierten extensiven Interpretation dahingehend auszulegen ist, daß alle verkehrsbehördlichen Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen, die eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung der Straße zulassen -- wie das Befahren einer Fußgängerzone mit Geldtransportfahrzeugen --, die sonst nach § 16 Abs. 1 Satz 1 HStrG erforderliche Sondernutzungserlaubnis ersetzen.

  • VG Saarlouis, 26.06.2013 - 10 K 555/12

    Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone

    zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 16 Abs. 7 HStrG auch HessVGH, Urteil vom 19.02.1991, 2 UE 2060/89, NVwZ-RR, bzw. des § 19 NStrG OVG Lüneburg, Urteil vom 17.01.2013, 7 LB 194/11, DVBl. 2013, 456, jeweils m.w.N.
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